ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Sabine Mellenthin, Regensburgerstraße 9, 10777 Berlin und dem Auftraggeber.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Sabine Mellenthin hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
1.1 Die Texte und Konzepte von Sabine Mellenthin dürfen ohne ihre ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.2 Sabine Mellenthin räumt dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Sabine Mellenthin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Sabine Mellenthin hat das Recht als Urheber genannt zu werden.
1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
1.5 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 2. VERGÜTUNG
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Sabine Mellenthin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Sabine Mellenthin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

 3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
3.1 Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Sabine Mellenthin ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

 4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Sabine Mellenthin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sabine Mellenthin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Sabine Mellenthin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Sabine Mellenthin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG
5.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Sabine Mellenthin Korrekturmuster vorzulegen.
5.2 Die Produktionsüberwachung durch Sabine Mellenthin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

6. REFERENZNENNUNG, EIGENWERBUNG
6.1. Sabine Mellenthin darf die Auftragsarbeiten für ihre Eigenwerbung – in allen Medien, online wie offline - nutzen, wobei eine Nutzung nicht vor einer Erstveröffentlichung des Auftraggebers erfolgen wird. Das gilt auch dann, wenn an den Arbeiten ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
6.2. Im Rahmen der Eigenwerbung ist Sabine Mellenthin zur Nennung des Auftraggebers und Verwendung des Firmenlogos des Auftraggebers berechtigt.
6.3 Von allen vervielfältigten Print-Arbeiten überlässt der Auftraggeber Sabine Mellenthin mindestens 2 Belege unentgeltlich. Sabine Mellenthin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. HAFTUNG
7.1 Sabine Mellenthin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Sabine Mellenthin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Sofern Sabine Mellenthin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Sabine Mellenthin. Sabine Mellenthin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Sabine Mellenthin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.4 Sabine Mellenthin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.5 Sabine Mellenthin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.
7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Sabine Mellenthin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
8.1 Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sabine Mellenthin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Sabine Mellenthin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Sabine Mellenthin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Sabine Mellenthin.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

ZUSATZ ZU SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart.